So wird gewählt

© Wilhelmine Wulff / pixelio.de
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Was wird gewählt?

Am 25. Mai 2014 finden in Brandenburg Kommunalwahlen statt. Sie als Teltowerinnen und Teltower können dann entscheiden, wer Sie in den nächsten fünf Jahren in der Teltower Stadtverordnetenversammlung und im Kreistag Potsdam-Mittelmark vertreten soll. Im Ortsteil Ruhlsdorf wird darüber hinaus ein neuer Ortsbeirat gewählt.

Ich bewerbe mich zusammen mit 104 anderen Teltowerinnen und Teltowern um ein Mandat als Stadtverordneter. Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) besteht in Teltow aus 28 Mitgliedern + Bürgermeister und entscheidet über alle örtlichen Belange. Dazu gehören beispielsweise die Instandhaltung von Schulen und Kitas, der Straßenbau, die Wirtschafts- und Vereinsförderung, die Bereitstellung von Kulturangeboten, die Stadtplanung und die Aufstellung eines Haushalts für die Verwaltung.

Gleichzeitig werden in der ganzen Europäischen Union die Wahlen zum Europäischen Parlament abgehalten.


Wann und wo wird gewählt?

Die Wahllokale sind am Sonntag, den 25. Mai 2014 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal Sie wählen dürfen, wird Ihnen in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt, welche Ihnen die Stadt Teltow zugesandt hat. Falls Sie am Wahltag verhindert sein sollten, können Sie bei der Stadtverwaltung die Briefwahl beantragen.


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist bei Kommunalwahlen in Brandenburg jeder, der

  • Deutscher oder Staatsangehöriger eines anderen EU-Staates ist,
  • Das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • Seinen ständigen Wohnsitz im Wahlgebiet, d. h. in Teltow, hat.

Wie wird gewählt?

Bei den Kommunalwahlen bekommen Sie mehrere Wahlzettel; einen für die Stadtverordnetenversammlung Teltow, einen für den Kreistag Potsdam-Mittelmark und ggf. einen für den Ortsbeirat Ruhlsdorf.

Auf jedem der Wahlzettel können Sie drei Kreuze machen. Sie können Ihre drei Stimmen einem einzigen Bewerber geben oder sie beliebig über den Stimmzettel verteilen, ohne Rücksicht auf Listenzugehörigkeit oder Reihenfolge. Machen Sie weniger als drei Kreuze, sind die übrigen Stimmen verloren. Bei mehr als drei Kreuzen ist der gesamte Stimmzettel ungültig.

Am Ende des Wahltages werden zunächst alle Stimmen, die auf Kandidaten einer gemeinsamen Liste entfallen, zusammengezählt. Anhand dessen wird ermittelt, wieviele Sitze jeder Partei/Listenvereinigung zustehen. Gewählt sind dann die Personen, die innerhalb dieser Liste die meisten Stimmen bekommen haben. Der Listenplatz, den ein Kandidat auf dem Wahlzettel hatte, spielt dann also keine Rolle mehr.

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